
Hebammensprechstunde und Praxis
Schwangerschaftsberatung und Vorsorge
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
Unterstützung während der Stillzeit
Jede Frau hat das Recht auf Hebammenhilfe vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit (§§ 195 Abs.1 f; 196 Abs.1 RVO). Die Kosten hierfür trägt die Krankenkasse.